FAQs

Benötige ich einen Termin oder kann ich spontan vorbeikommen?

2025-05-06T15:17:22+02:00

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Das hilft uns, Wartezeiten zu minimieren und ausreichend Zeit für jede Patientin einzuplanen. Bei akuten Beschwerden melden Sie sich bitte telefonisch, und wir werden versuchen, Ihnen einen kurzfristigen Termin anzubieten.

Benötige ich einen Termin oder kann ich spontan vorbeikommen?2025-05-06T15:17:22+02:00

Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?

2025-05-06T15:17:49+02:00

Zum ersten Termin bringen Sie bitte – falls vorhanden – Ihre Vorbefunde, Ihren Impfpass oder den Mutter-Kind-Pass mit. Nach der Terminvereinbarung erhalten Sie außerdem per E-Mail einen Link zu unserem digitalen Datenblatt. Bitte füllen Sie dieses idealerweise vorab aus. Alternativ können Sie das Formular auch direkt vor Ort in unserer Ordination ausfüllen.

Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?2025-05-06T15:17:49+02:00

Was ist, wenn ich meinen Termin absagen muss?

2025-05-06T15:18:02+02:00

Natürlich kommt es immer wieder vor, dass man einen vereinbarten Termin nicht einhalten kann. Sie können Ihren Termin bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei stornieren, damit wir ihn anderweitig vergeben können. Bei späterer Terminabsage bzw. nicht Erscheinen behalten wir uns vor, ein Ausfallshonorar zu verrechnen.

Was ist, wenn ich meinen Termin absagen muss?2025-05-06T15:18:02+02:00

Wahlarztordination – was bedeutet das für mich?

2025-05-06T15:18:53+02:00

Wahlarztordinationen bieten viele Vorteile: Wir nehmen uns Zeit für Sie: Durch das Konzept der Wahlarztordination haben wir die Möglichkeit, uns ausführlicher mit unseren Patientinnen zu beschäftigen und besser auf ihre Bedürfnisse einzugehen. Individuell vereinbarte Ordinationszeiten: So können Termine rasch und flexibel vergeben werden. Bei Ihrem Besuch entstehen daher nur in seltenen Fällen Wartezeiten. Unsere Praxis [...]

Wahlarztordination – was bedeutet das für mich?2025-05-06T15:18:53+02:00

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

2025-05-06T15:19:05+02:00

Unsere Praxis ist eine Wahlarztordination. Das bedeutet, dass Sie nach der Untersuchung das Honorar selbst zu bezahlen haben. Gerne können wir die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung für Sie einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Krankenkasse nur in bestimmten Fällen für die Kosten von pränataldiagnostischen Untersuchungen aufkommt.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?2025-05-06T15:19:05+02:00

Werden auch Mehrlingsschwangerschaften betreut?

2025-05-06T15:30:12+02:00

Ja, wir betreuen selbstverständlich auch Mehrlingsschwangerschaften. Bitte informieren Sie uns bereits bei der Terminvereinbarung darüber, damit wir ausreichend Zeit für die Untersuchung einplanen können. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des höheren diagnostischen Aufwands ein Kostenaufschlag von € 80 verrechnet wird.

Werden auch Mehrlingsschwangerschaften betreut?2025-05-06T15:30:12+02:00

Was bedeutet „ÖGUM Stufe II“?

2025-05-06T15:21:06+02:00

Die Bezeichnung „ÖGUM Stufe II“ steht für eine fortgeschrittene Qualifikation in der Ultraschalldiagnostik, verliehen von der Österreichischen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (ÖGUM). Ärzt:innen mit dieser Zertifizierung verfügen über umfassende Erfahrung und spezielle Ausbildung in der Durchführung und Interpretation von Ultraschalluntersuchungen. Für Patient:innen bedeutet dies eine besonders qualifizierte Betreuung, insbesondere bei speziellen Fragestellungen oder [...]

Was bedeutet „ÖGUM Stufe II“?2025-05-06T15:21:06+02:00
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